Donnerstag, 22. März 2012

Feedback-Schreiben vom 22.03.2012 des Südwestrundfunk-Intendanten Peter Boudgoust (verantwortlich für die Ausstrahlung der ARD-Reportage "Heimlich in Homs")

Der Intendant des SWR Peter Boudgoust gibt mir ein offizielles Statement zur Reportage "Heimlich in Homs".  Laut seiner Meinung ist man mit der Reportage dem Informationsauftrag der ARD nachgekommen und hat die Lage in Syrien auch aus der Perspektive eines von Regimetruppen belagerten Stadtteils abgebildet. Der Text der Reportage und die gesamte Darstellungsweise sind aus seiner Sicht nüchtern und Ergebnis journalistischer Beobachtung. 

Mittwoch, 14. März 2012

Offenes E-Mail Rückantwortschreiben an den SWR-Auslandsreporter Peter Puhlmann (mitverantwortlicher Redakteur der ARD-Reportage "Heimlich in Homs" vom 28.12.2011)


Sehr geehrter Herr Puhlmann,

vielen Dank, dass Sie mir einen ersten Zwischenbescheid gegeben haben. Ich war etwas verwundert, dass ich überhaupt keine Rückantwort des verantwortlichen Redaktionsteams bisher erhalten habe. Umso mehr freut es mich jetzt von Ihnen ein erstes Feedback zu lesen. Auf Grund meiner E-Mail an Sie und der damit verbundenen Veröffentlichung habe ich in den letzten vier Wochen von vielen Menschen Hintergrundinformationen zu dieser Reportage erhalten. Es waren sogar Informationen über die angeblichen Filmemacher der Reportage dabei. Aus meiner Sicht zählt das aktuell alles nicht, denn ich gehe davon aus, dass Sie mir als verantwortliche Redakteure der Reportage die Wahrheit erzählen werden und alle meine 113 Fragen beantworten.

Genau wie Sie, kenne auch ich als GEZ-Zahler den aktuellen Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –). Für mich entstanden deshalb die vielen Fragen über die Art und Weise der Berichterstattung bei der Reportage "Heimlich in Homs". Vor allem im Bezug auf die Einhaltung der Paragraphen:

§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

und dem Programmgrundsatz "Journalistische Sorgfaltsgebote" der Medienanstalten. Hier explizit die Einhaltung des "Pressekodex" (Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 3. Dezember 2008). Siehe auch http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html 

Ich bitte Sie deshalb meiner legitimen Forderung alle 113 Fragen zu beantworten nachzukommen. Vielleicht lösen sich danach alle meine Nachfragen in Luft auf. Ich weiß, dass die Beantwortung Zeit benötigt. Das ist für mich kein Problem. Bitte antworten Sie lieber ausführlich. Sollte bei bestimmten Fragen aus sicherheitsbedenklicher Sicht eine Beantwortung nicht möglich sein, dann sollte dies einfach nur kurz erläutert werden.

Da ich davon ausgehe, dass vor der Ausstrahlung der Reportage "Heimlich in Homs" diese auf die Einhaltung der ARD-Qualitätsrichtlinien geprüft wurde, bitte ich Sie zum Schluss noch diese 3 zusätzlichen Fragen zu beantworten:


  1. Wie lauten die Namen der Personen, die im Vorfeld der Ausstrahlung den Programmbeitrag auf die Einhaltung der ARD-Qualitätsstandards geprüft haben?
  2. Wie lauten die Namen der Personen, die verantwortlich für die Bildregie und den Bildschnitt des Programmbeitrages waren?
  3. Wie lauten die Namen der Personen, die verantwortlich für die finale Ausarbeitung der Off-Sprecher-Texte des Programmbeitrages waren?


Ihr Zwischenfeedback und mein offenes E-Mail-Rückschreiben an Sie habe ich im Blog heimlich-in-homs.blogspot.com der Öffentlichkeit wieder zeitgleich zugänglich gemacht. Ihre Antworten, Klarstellungen, Hinweise und Anmerkungen werde ich ebenfalls veröffentlichen, um auch anderen interessierten Menschen an dieser Thematik den Zugang zu diesen Hintergrundinformationen zu ermöglichen.

Vielen Dank vorab für all Ihre Unterstützung – Olaf Kretschmann

Erstes Feedback-Schreiben vom 14.03.2012 des SWR-Auslandsreporters Peter Puhlmann, einem der verantwortlichen Redakteure der ARD-Reportage "Heimlich in Homs"

Vier Wochen sind seit meiner ersten Anfrage an die Redaktion vergangen. Jetzt (14.03.2012) erhalte ich
vom SWR-Auslandsreporter Peter Puhlmann einen ersten Zwischenbescheid.

Mittwoch, 7. März 2012

Antwortschreiben der ARD-Vorsitzenden Monika Piel vom 07.03.2012 zum Thema "Heimlich in Homs"

Astrid Flammer von der Publikumsstelle hat den Auftrag im Namen der ARD-Intendantin Monika Piel zu antworten.
Jetzt sind die Kollegen vom SWR dran Stellung zu den offenen Fragen zu beziehen.